Gemeindeprofil · Observatorium Kurzzeitvermietung

Conciergeries und Kurzzeitvermietung in Le Barp (33)

Le Barp (Gironde, 5.806 Einwohner) zählt 8 Conciergeries und weniger als 3 private Gastgeber oder Vermieter in der Kurzzeitvermietung, erfasst vom Majordia-Observatorium.

8

erfasste Conciergeries

< 3

private Gastgeber & Vermieter

5.806

Einwohner (Gemeindebevölkerung laut INSEE)

137,8

Conciergeries pro 100.000 Einwohner

Historie im Aufbau: erste Erhebung im Oktober 2026. Trends erscheinen ab dem Folgemonat.

Analysen

Ranking

154 / 850

Nationaler Rang (veröffentlichte Gemeinden)

10 / 30

Rang im Département Gironde

Conciergeries / 100.000 Einw.

Dichte im Vergleich

Gemeinde137,8
Département (33)59,5
Frankreich11,5

Die Conciergerie-Dichte in Le Barp ist 12-mal so hoch wie der nationale Durchschnitt.

Rechtsrahmen

Kurzzeitvermietung in Le Barp: das Wichtigste

Kraft Gesetzes geltende Pflicht

Le Barp unterliegt nicht automatisch der Genehmigungspflicht für Nutzungsänderungen, die Gemeinde kann sie aber per Beschluss eingeführt haben: Erkundigen Sie sich beim Rathaus.

Geprüfte lokale Regeln

Für Le Barp hat das Observatorium noch keine lokalen Regeln geprüft. Bitte die Beschlüsse der Gemeinde einsehen.

Nationale Regeln

  • Jede möblierte Ferienunterkunft muss bei der Gemeinde angemeldet werden. Mit dem Start des nationalen Online-Registrierungsdienstes (geplant für das 4. Quartal 2026) wird die Registrierung in allen Gemeinden Pflicht; die Nummer muss in jeder Anzeige stehen.
  • Hauptwohnsitz: Vermietung auf 120 Tage pro Jahr begrenzt; die Gemeinde kann die Grenze auf 90 Tage senken. Derselbe Gast darf höchstens 90 aufeinanderfolgende Tage pro Jahr mieten.
  • Energieeffizienz: Im französischen Mutterland muss der Energieausweis (DPE) zwischen A und E liegen; ab 2034 zwischen A und D (A bis E in Übersee).
  • Steuern (Micro-BIC, Einnahmen 2025): 30 % Pauschalabzug bis 15.000 € für nicht klassifizierte, 50 % bis 77.700 € für klassifizierte Unterkünfte (83.600 € für Einnahmen 2026).
  • Eigentümergemeinschaft: Eigentümer müssen die Hausverwaltung (Syndic) über die Vermietung informieren; neue Gemeinschaftsordnungen müssen ausdrücklich angeben, ob Ferienvermietung erlaubt oder verboten ist.

Allgemeine Informationen, Stand 1. Oktober 2026, ohne rechtliche oder steuerliche Beratung. Lokale Regeln ändern sich: Maßgeblich ist der Beschluss Ihrer Gemeinde.

Offizielle Informationen auf service-public.gouv.fr (auf Französisch)

Geprüft

Eingetragene Conciergeries in Le Barp

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FAQ

Häufige Fragen

Wie viele Airbnb-Conciergeries gibt es in Le Barp?

Das Majordia-Observatorium erfasst 8 Conciergeries und Verwalter von Kurzzeitvermietungen in Le Barp, von insgesamt 1.005 im gesamten Département Gironde.

Wie viele private Gastgeber vermieten in Le Barp kurzzeitig?

In Le Barp sind weniger als 3 private Gastgeber oder Vermieter in der Kurzzeitvermietung erfasst.

Ist die Conciergerie-Dichte in Le Barp hoch?

Die Conciergerie-Dichte in Le Barp ist 12-mal so hoch wie der nationale Durchschnitt.

Nicht erschöpfende Erhebung, laufend aus öffentlichen und professionellen Registern aktualisiert. Eine Gemeinde wird erst ab 5 Akteuren veröffentlicht; Zählungen privater Gastgeber unter 3 werden ausgeblendet. Es werden keine personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Conciergeries, Gastgeber: Heben Sie sich ab

Digitale Gästemappe, automatische Nachrichten, Zusatzverkäufe: Majordia hilft Profis der Kurzzeitvermietung, einen 5-Sterne-Empfang zu bieten, ohne ihre Abende damit zu verbringen.